Rauchwarn­melder für Ihre Sicherheit



Jeden Monat verunglücken ca. 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten von ihnen in den eigenen vier Wänden. Nur ein sehr geringer Teil der Brandopfer wird durch Flammen getötet. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Das Einatmen von nur drei (!) Lungenfüllungen mit Brandrauch kann tödlich sein. Viele Menschen unterschätzen die Gefahr durch die entstehenden Gase.

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Mit Stand Juli 2016 haben alle 16 Länder die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. Zuletzt hat Berlin im Juni 2016 seine Bauordnung ergänzt. Die Rauchmelderpflicht tritt dort für Neubauten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.

Besonders nachts werden Brände zu spät bemerkt, weil fast alle Menschen schlafen – die Flammen bleiben oft unentdeckt und die gefährlichen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid können sich unbemerkt und schnell ausbreiten. Deshalb sind Rauchmelder die zuverlässigsten und besten Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Gerätes warnt Sie auch während des Schlafes rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie und Nachbarn in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Rauchmelder können Leben retten.

Informationen zur Rauchmelderwartung finden Sie hier