Brandschutz? Unverzichtbar!



Brandschutz - Das geht uns alle an!

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.

Brandschutz ist äußerst vielschichtig und findet sich in etlichen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

Man unterscheidet zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz.

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.

Als baulicher Brandschutz werden alle Brandschutzmaßnahmen beschrieben, welche an einem Gebäude vorhanden sein sollen. Diese baulichen Maßnahmen gelten für sämtliche bei der Errichtung einer baulichen Anlage verwendeten Materialien, aber auch für die Errichtung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen oder Brandwänden.

Der anlagentechnische Brandschutz umfasst sämtliche mit dem Gebäude verbundenen Anlagen, welche zur Verhütung von Bränden eingebaut worden sind. Dazu zählen beispielsweise

Die Maßnahmen, die eine Brandgefahr verringern und die Bekämpfung eines Brandes verbessern sollen, werden als organisatorischer Brandschutz bezeichnet. Sie dienen verschiedenen Zwecken:

  • Verhütung von Bränden
  • Bekämpfung von Brandschäden
  • Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen


Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz setzt ein, wenn die vorbeugenden Maßnahmen nicht greifen konnten und ein Brand ausgebrochen ist.

Somit liegt er grundsätzlich im Aufgabenbereich der Feuerwehr.

Das primäre Ziel des abwehrenden Brandschutzes ist es folglich, den Brand zu löschen.