Brandschutz­konzept / -Nachweis



Brandschutzkonzepte sind ein elementarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Darüberhinaus schreiben die Landesbauordnungen für JEDES Bauvorhaben den Nachweis über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen zwingend vor.

Das Brandschutzkonzept ist eine Dokumentation aller für den Brandschutz betreffenden Maßnahmen. Diese können organisatorisch, anlagentechnisch oder baulich sein. Im Baugenehmigungsverfahren bildet dieser bautechnische Nachweis die Basis, auf derein Bau ausgeführt und abgenommen wird.
Ein Brandschutzkonzept belegt die Erfüllung aller baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz, wie sie für eine Genehmigung des vorgelegten Bauvorhabens ausgewiesen sind. In der Regel ist dies mit der Einhaltung der Anforderungen aus der betreffendenBauordnung geleistet. Muss vom Baurecht abgewichen werden, beschreibt es alle Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen, die zum Erreichen der geforderten Schutzziele erforderlich sind.
Für die Mehrzahl der Neubauten und für viele Bestandsumbauten sind Angaben zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich. Als Teil des Bauantrags ist ein solches Brandschutzkonzept häufig gefordert. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist in der Musterbauordnung (MBO) festgelegt.

Entsprechende Konzepte werden durch sogenannte Fachplaner erstellt. Dies können neben Brandschutzingenieuren auch speziell ausgebildete Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz sein. Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab. Entgegen der landläufigen Meinung, dass diese Leistung immer durch den Architekten mit erbracht wird, ist dies nicht der Fall.

Unsere Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz erstellen die nötigen Unterlagen für Ihr Bauvorhaben.

Von Bundesland zu Bundesland unterscheiden sich die brandschutztechnischen Anforderungen und Maßnahmen. Es gibt daher nicht DEN Weg sondern eine Reihen von Möglichkeiten das geforderte bzw. definierte Ziel zu erreichen.