Betriebs­sanitäter



Betriebssanitäter

Notwendig ist ein Betriebssanitäter generell, wenn in einem Betrieb mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Häufigkeit, Art und Schwere der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Grundlage für die Beurteilung ist die Unfallstatistik und die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung.

Ein Betriebssanitäter muss in Betriebsstätten zur Verfügung stehen, in denen in der Regel mehr als 1500 Versicherte anwesend sind. Mit einzubeziehen sind hierbei auch die kaufmännischen Mitarbeiter. Ein Betriebssanitäter hat auch dann zur Verfügung zu stehen, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung Subunternehmer einbezieht und damit insgesamt mehr als 100 Versicherte gleichzeitig tätig werden. Bei der Bemessung der Zahl der Betriebssanitäter hat der Unternehmer Schichtbetrieb, Abwesenheits- Krankheits- und Urlaubsvertretungen zu berücksichtigen.

Aufgabe von Betriebssanitätern

Aufgabe des Betriebssanitäters ist es, bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen von Mitarbeitern erweiterte erste Hilfe zu leisten. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Währen die Ersthelfer für die unmittelbare Erste Hilfe ausgebildet sind und insbesondere lebensrettenden Sofortmaßnahmen einleiten, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Unfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. Er führt weitergehende Maßnahmen der Notfallversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch und setzt dabei entsprechende Geräte ein.

Dem Betriebssanitäter können auch weitergehende organisatorische oder medizinische Aufgaben übertragen werden, die er im Auftrag der Betriebsleitung, bzw in der Verantwortung des Betriebsarztes ausführt. Dies sind zum Beispiel die Verantwortung für den Sanitätsraum, die Kontrolle und Beschaffung des Erste-Hilfe-Materials, dessen Kennzeichnung usw.

Aus- und Fortbildung

Die Ausbildungsstellen benötigen eine Ermächtigung der dafür zuständigen Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften (DGUV 304-002 ).

Als Betriebssanitäter darf der Unternehmer nur Personen einsetzen, die an einer Grundausbildung und an einem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst teilgenommen haben. In der Grundausbildung (mindestens 63 Unterrichtsstunden, zuzüglich Prüfungszeit) werden grundlegende, allgemeingültige sanitäts- und rettungsdienstliche und im Aufbaulehrgang (mindestens 32 Unterrichtsstunden, zuzüglich Prüfungszeit) vorwiegend auf die betrieblichen Aufgaben abgestellte Inhalte vermittelt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Ausbildung zum Ersthelfer oder die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Training innerhalb der letzten zwei Jahre. Der Grundausbildung vergleichbar werden anerkannt:
Examinierte Krankenpflegekräfte, Rettungsassistenten und -sanitäter sowie Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung.

Der Unternehmer hat auch dafür zu sorgen, dass der Betriebssanitäter regelmäßig innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden fortgebildet wird. Hierzu dient die zweitägige Fortbildung, die von den Betriebssanitätern in der Regel im Zweijahresrhythmus besucht wird.

Das Angebot “Betriebssanitäter” im Überblick:

Inhalte der Ausbildung:

  • Sofortiges und sicheres Erkennen aller Anlässe für eine Hilfeleistung
  • Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen einschließlich Reanimation
  • Versorgung bedrohlicher Blutungen
  • Grundsätze der Wundversorgung und Umgang mit Verbandstoffen
  • Schock, Ursachen und Maßnahmen
  • Hilfeleistung bei thermischen Schädigungen
  • Erkennen und Maßnahmen bei akuten Erkrankungen
  • Infektionskrankheiten und Hygiene im Betrieb
  • Hilfeleistung bei Erkrankungen und Verletzungen im Brust- und Bauchraum
  • Hilfe bei Unfällen durch gefährliche Arbeitsstoffe und physikalische Noxen
  • Versorgung von Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
  • Schädel-Hirn- und Polytrauma
  • Unfälle durch elektrischen Strom
  • Verletzungen und Schädigungen der Augen
  • Rettungs- und Transporttechniken
  • Zusammenarbeit mit Ersthelfern, Rettungsdienst und Notarzt
  • Die gesetzliche Unfallversicherung, Rechts- und versicherungsrechtliche Fragen,
  • Organisation und Dokumentation

Weitere Informationen zu den Lehrgängen

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter haben die Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 1„Grundsätze der Prävention“ festgelegt und in der DGUV 304-002 geregelt. Sie besteht aus einem Grundlehrgang von 63 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) und einem Aufbaulehrgang von 32 Unterrichtsstunden. Die Ausbildung wird nach einem didaktisch integrierten Lehrgangskonzept durchgeführt. Dabei wechseln sich die Vermittlung theoretischen Grundwissens und praktische Trainings der Notfallmaßnahmen methodisch ab.

Zusätzlich wird den Teilnehmern auch außerhalb der Lehrgangszeiten Gelegenheiten zum Üben gegeben. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab und wird zertifiziert. Für bereits tätige Betriebssanitäter sind die Fortbildungen konzipiert. In den Fortbildungen steht neben der Wiederholung wichtiger Ausbildungsinhalte das praktische Training wirklichkeitsnaher Unfallsituationen (Notfalltraining) im Vordergrund. Das Ziel ist, dem Betriebssanitäter dadurch Handlungskompetenz und Sicherheit zu vermitteln.

Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.